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Lernende aus den verschiedenen Fachbereichen im Portrait
Die Fachfrau, der Fachmann Betreuung zeichnet sich durch folgende Tätigkeiten aus:
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Sie begleiten Menschen aller Altersstufen mit oder ohne körperliche, geistige, psychische oder soziale Beeinträchtigung in Alltag und Freizeit. |
| b) |
Sie unterstützen, betreuen und fördern Menschen, ihren Lebensphasen und individuellen Bedürfnissen entsprechend, in der Entwicklung beziehungsweise Bewahrung der Selbstständigkeit. |
| c) |
Sie arbeiten mit Einzelpersonen und Gruppen und üben ihre Berufstätigkeit in Institutionen für Kinder, für Jugendliche im Schulalter, für Menschen mit Behinderungen und für Betagte aus. |
| d) |
Sie erbringen die Leistungen im Rahmen der erworbenen Kompetenzen selbstständig. |
Für die berufliche Grundbildung zur Fachfrau, zum Fachmann Betreuung gibt es die Fachrichtungen Behindertenbetreuung, Betagtenbetreuung und Kinderbetreuung. Die generalistische Ausbildung findet in allen drei Bereichen statt.
Der Abschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis zur Fachfrau, zum Fachmann Betreuung kann auf drei Wegen erreicht werden:
- eine 3-jährige Lehre nach 9 Schuljahren
- eine 2-jährige verkürzte Lehre, sofern die Person das 22. Altersjahr vollendet und eine mindestens 2-jährige Praxis im Berufsfeld Betreuung bei einer 60%-Anstellung erworben hat.
- durch Validierung der formalen und nichtformalen Bildungsleistungen im Bereich Betreuung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan Fachfrau, Fachmann Betreuung.
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