|
Höhere Berufsbildung (Tertiärbereich B) im Sozialbereich
In der Höheren Berufsbildung bilden unter anderem das Berufsbildungsgesetz vom
13. Dezember 2002 und die Verordnung vom 19. November 2003 die Grundlagen.
Zur höheren Berufsbildung Tertiärstufe B gehören die eidg. Berufs- und eidg. Höheren Fachprüfungen sowie Bildungsgänge und Nachdiplomstudien (NDS) der höhern Fachschulen.
Sie verbinden praktische Fähigkeiten mit fundierten theoretischen Fachkenntnissen
und/oder bereiten auf Führungsfunktonen vor.
1. Berufsprüfung (BP):
Bei der Berufsprüfung handelt es sich in der Regel um eine Spezialisierung und Vertiefung der beruflichen Handlungskompetenzen im ursprünglich erlernten Beruf oder in einem Beruf derselben Branche.
Die Ausbildung endet mit einem Fachausweis.
2. Höhere Fachprüfungen (HFP):
Für die Höheren Fachprüfungen bestehen höhere Anforderungen. Sie dienen der Vorbereitung
auf die Führung eines Unternehmens und/oder der weiteren fachlichen Vertiefung und Spezialisierung und der beruflichen Handlungskompetenzen in Richtung Expertentum.
Die Ausbildung wird mit einem Diplom abgeschlossen.
3. Höhere Fachschule (HFS):
Die höhern Fachschulen vermitteln den Studierenden die Kompetenzen, die sie befähigen, in ihrem Bereich Fach- und/oder Führungsverantwortung zu übernehmen.
Sie sind praxisorientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zu methodischem und
vernetztem Denken, zur Analyse von berufsbezogenen Aufgabenstellungen und deren praktische Umsetzung im Alltag.
Die Ausbildung schliesst mit einem Diplom ab.
4. Berufsorientierte Weiterbildung
Die Berufsorientierte Weiterbildung dient dazu, durch organisiertes Lernen bestehende berufliche Qualifikationen zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue berufliche Qualifikationen
zu erwerben.
Angebote bestehen auf Sekundarstufe II wie auch auf Tertiärstufe.
|